Rechtsanwälte Dr. Koch Dorobek & Kollegen | Frommannstr. 14 | 90419 Nürnberg | Tel. 0911/339578 | Fax 0911/332112
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Impressum Datenschutzerklärung
Südafrika-Fakten |
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Amtssprache |
Afrikaans, Englisch, isiNdebele, isiXhosa, isiZulu, Nord-Sotho,
Süd-Sotho, Setswana, Siswati, Tshivenda, Xitsonga |
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Hauptstadt |
Pretoria |
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Regierungssitz |
Exekutive: |
Pretoria |
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Legislative: |
Kapstadt |
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Judikative: |
Bloemfontain |
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Staatsform |
Präsidialrepublik mit
föderalen Elementen |
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Fläche |
1.221.037 km² |
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Einwohnerzahl |
60.142.978 (2021, 19. Juni) |
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Bevölkerungsdichte |
49,26 Einwohner pro km² |
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BIP |
351 Mrd. US-Dollar (2019) |
Die Schwerpunkte unserer Südafrika-Tätigkeit liegen in der Beratung und Betreuung von vorwiegend mittelständischer Klientel und auch Privatpersonen auf den Gebieten Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, internationales Vertragsrecht, internationales Erbrecht sowie Bau- und Architektenrecht.
In diesem Zuge beraten und vertreten wir Klienten aus Südafrika nach Deutschland und aus Deutschland nach Südafrika. Rüdiger Dorobek kennt Südafrika seit 1983 und hat dort mehrere Monate in einer Anwaltskanzlei in Kapstadt gearbeitet. Mit Südafrika sind wir seither beruflich und auch persönlich sehr eng verbunden.
Diese grenzüberschreitende Beratungstätigkeit können wir über unser deutsch-südafrikanisches Team anbieten, das aus deutschen und südafrikanischen Anwaltskollegen mit Büros in Johannesburg und Kapstadt besteht und die allesamt deutsch- und englischsprachig sind. Wir verstärken unser Team bei Bedarf mit Partnern in Südafrika und/oder Deutschland, die wir insbesondere in den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie auch zunehmend im Bereich Black Economic Empowerment (BEE) zu den jeweiligen Projekten hinzuziehen.
Unser deutsch-südafrikanisches Team verfügt über langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen der Gründung und Betreuung von Unternehmungen in Südafrika und deren kompletten Begleitung.
Wir bieten unseren Mandanten an, die notwendigen Schritte für die Gründung und Durchführung einer Unternehmung hier aus Deutschland vorzubereiten, nicht zuletzt auch, um unseren Klienten häufige zeitaufwendige Reisen nach Südafrika zu ersparen.
Wir gestalten die komplette Konzeption und erstellen die erforderlichen Verträge bei Unternehmungsgründungen, Investments, Kauf oder Miete von Grundstücken oder Büroräumen sowie der Begründung von Arbeitverhältnissen, und unterstützen unsere Mandanten, sofern sie dies wünschen, auch bei der praktischen Umsetzung.
Die Korrespondenz kann in Deutsch, Englisch und Afrikaans erfolgen.
Im Rahmen von Unternehmensgründungen in Südafrika spielt Black Economic Empowerment (BEE) eine ausgesprochen wichtige Rolle. Das BEE ist in den vergangenen Jahren zunehmend komplexer geworden. Die Anforderungen, die an Unternehmen mit deutscher oder anderweitiger ausländischer Beteiligung zu erfüllen hat, sind von sehr vielen Einzelheiten ganz entscheidend davon abhängig, in welcher Branche es tätig sein will, wie hoch das Investment sein soll und welche Anzahl und Zusammensetzung des Personals geplant ist.
Wir können auf Wunsch in diesem Bereich auch auf der Suche nach dem oder den geeigneten Partner(n) sowie der Finanzierung des BEE-Vorhabens behilflich sein.
Wir beschränken uns nicht auf die juristische Beratung und Umsetzung des Vorhabens unserer Mandanten, sondern betreuen – immer entsprechend den Anforderungen und dem Wunsch unseres Klienten – das Vorhaben auch rundherum.